PSD2

Das ändert sich ...

Am 14. September 2019 wird die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit werden das Online-Banking, die VR-BankingApp sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Wesentliche Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Sie können berechtigte Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
  • Sie können Drittanbieter berechtigen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG anzufragen.
  • Sie müssen sich beim Login im OnlineBanking, in der VR Banking App oder beim Online-Shopping mit Kreditkarte sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen in der Regel mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren.1
  • Mastercard® Identity Check™ und Visa Secure sind im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.

Verständlich erklärt: Starke Kundenauthentifizierung mit PSD2

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2019)

Starke Kundenauthentifizierung

Sicherheit durch die starke Kundenauthentifizierung

Wenn Sie eine Zahlung über das Online-Banking ausführen, nutzen Sie die mit Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG vereinbarten Authentifizierungselemente, wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN. So können wir feststellen, dass tatsächlich Sie diese Vorgänge berechtigterweise veranlasst haben. Die PSD2 erkennt diese Authentifizierungsverfahren an und regelt diese nunmehr gesetzlich. In der Regel wird bei jeder Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung erfolgen. Authentifizierungselemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein müssen eingesetzt werden, beispielsweise eine PIN als Wissenselement oder ein Mobiltelefon als Besitzelement, an das eine TAN übermittelt wird. Wie schon bisher werden Sie beim Zugriff auf Kontoinformationen in der Regel zwei Authentifizierungselemente einsetzen: Online-PIN und -TAN. Bei Kreditkartenzahlungen im Internet werden mit der PSD2 die sicheren Bezahlverfahren Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure verpflichtend.

Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung

Gemäß PSD2 besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den Einsatz nur eines Authentifizierungselements anzufordern. Die zweifache Absicherung durch eine starke Kundenauthentifizierung ist nicht nötig, wenn:

  • Sie Zahlungen an sich selbst im selben Bankinstitut vornehmen,
  • zum Beispiel mit Kwitt Kleinstbeträge bis 30 Euro elektronisch bezahlt werden,
  • Zahlungen an unbeaufsichtigten Terminals vorgenommen werden,
  • es um kontaktlose Kleinbetragszahlungen geht.
Sicherheit von Zahlungen im Internet wird weiter erhöht

Wir legen großen Wert darauf, dass Ihr Online-Banking, Ihr Banking mit der VR-BankingApp sowie Kartenzahlungen auf höchstem Sicherheitsniveau erfolgen. Die von uns angebotenen TAN-Verfahren erfüllen bereits heute die aktuellen Sicherheitsanforderungen.

Zudem werden die durch Sie beauftragten Überweisungen mittels eines Sicherheitssystems, eines sogenannten Fraud-Detection-System bewertet und geprüft. Dadurch können beispielsweise Abweichungen und Unstimmigkeiten festgestellt werden. Sollte hierbei der Verdacht eines Betruges aufkommen, werden weitere Prüfungen durch Ihre Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG eingeleitet. Gegebenenfalls kann es dann zur direkten Ablehnung einer betrugsverdächtigen Überweisung kommen.

Neue Fassungen der Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

Mit der PSD2 sind neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang gelten auch bei uns neue Fassungen der mit Ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr. Ferner werden auch die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte), für die VR-ServiceCard (Debitkarte), für das Online-Banking sowie für die Datenfernübertragung geändert. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich notwendige Anpassung, die für alle Banken und Sparkassen verpflichtend ist.

Online-Banking

Login

Zukünftig werden Sie alle 90 Tage beim Login im Online-Banking aufgefordert, zusätzlich zu Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort (PIN) eine TAN einzugeben. 

Dies wird vorausichtlich erstmals am 11. Dezember 2019 der Fall sein.

Session-Timeout

Gemäß PSD2 darf die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im Online-Banking nicht mehr als fünf Minuten betragen. Wir haben diese Vorgabe umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass zur Verlängerung der Session eine Bewegung der Mouse oder Ähnliches nicht ausreicht. Es ist eine Transaktion erforderlich, die den Online-Banking-Server anspricht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Abruf von Umsatzdaten oder den Aufruf der TAN-Verwaltung bzw. der Zugriffsverwaltung.

Zugriff auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto über Drittanbieter

Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto.

Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen.

VR-BankingApp

Login

Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben.

Mit der neuen Version der VR-BankingApp wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung der Gerätebindung angezeigt. Alternativ können Sie dies auch in den Einstellungen der VR-BankingApp einrichten.

Sollten Sie bereits die Funktionen Kwitt nutzen, ist die Gerätebindung bereits erfolgt. Sollten Sie die Gerätebindung nicht eingerichtet haben, müssen Sie beim Login zusätzlich eine TAN eingeben.

Finanzmanager

Der Finanzmanager steht Ihnen in der App generell nicht mehr zur Verfügung.

Online-Shopping mit Kreditkarte

Online-Shopping mit Kreditkarte

Mit Mastercard® Identity Check™ sowie Visa Secure ist das Online-Shopping mit Kreditkarte bereits heute schon einfach und sicher möglich. Für diese beiden Verfahren zur Authentifizierung von Kreditkartenzahlungen gibt es die Lösung via SMS oder Push-Nachricht in der VR-SecureCARD App. Zukünftig wird Mastercard® Identity Check™ sowie Visa Secure beim Online-Shopping mit Kreditkarte verpflichtend.

Als Ausnahme von der Pflicht gelten zum Beispiel als risikoarm eingestufte Kleinbetragstransaktionen sowie wiederkehrende Zahlungen mit gleicher Betragshöhe an denselben Empfänger; dies jedoch erst nach erfolgreicher Registrierung der Kreditkarte für Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure.

Über die folgenden Links können Sie sich in wenigen Schritten für Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure registrieren:

Die 2-Faktor-Authentifizierung wird in der Regel angewendet bei:

  • Ihrer Anmeldung zum OnlineBanking,
  • einem Zahlungsauftrag,
  • einer anderen Aktion, die ein Risiko birgt, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
  • Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard® oder Visa beim Online-Einkauf und im Geschäft.

Sicherheit durch die starke Kundenauthentifizierung

Wenn Sie eine Zahlung über das OnlineBanking ausführen, nutzen Sie die mit Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG vereinbarten Authentifizierungselemente, wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN. So können wir feststellen, dass tatsächlich Sie diese Vorgänge berechtigterweise veranlasst haben. Die PSD2 erkennt diese Authentifizierungsverfahren an und regelt diese nunmehr gesetzlich. In der Regel wird bei jeder Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung erfolgen. Authentifizierungselemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein müssen eingesetzt werden, beispielsweise eine PIN als Wissenselement oder ein Mobiltelefon als Besitzelement, an das eine TAN übermittelt wird. Wie schon bisher bei einer Zahlung über das OnlineBanking müssen Sie beim Zugriff auf Kontoinformationen in der Regel zwei Authentifizierungselemente einsetzen: Online-PIN und -TAN. Bei Kreditkartenzahlungen im Internet sind mit der PSD2 die sicheren Bezahlverfahren Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure verpflichtend.

Häufige Fragen zur PSD2

Was bedeutet PSD2?

Am 13. Januar 2018 sind aufgrund europäischer Vorgaben mit der "Payment Services Directive2" (PSD2) bzw. dem "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. Kontoführende Zahlungsdienstleister, zu denen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen, müssen seit dem 14. September 2019 Drittanbietern einen Zugang zu den Konten ihrer Kunden zur Verfügung stellen – vorausgesetzt, die Kunden haben ihnen dafür eine Erlaubnis erteilt. Zuvor waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt. Jetzt kann der Kunde aber im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität selbst entscheiden, ob er die Daten bzw. seine PIN an Drittdienste weitergeben möchte. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, erfolgt dann der Zugriff dieser Drittdienste über eine technische Schnittstelle Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG. Mit dieser Schnittstelle werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards weiterhin gewahrt.

Was bedeutet "2-Faktor-Authentifizierung"?

Nein, ein Drittanbieter kann grundsätzlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. In unserem OnlineBanking steht Ihnen eine entsprechende Zugriffsverwaltung zur Verfügung, mit der Sie beispielsweise auch Drittanbietern Zugriffsberechtigungen wieder entziehen können.

Kann ich die Einstellungen meiner Bank zur starken Kundenauthentifizierung selbst ändern?

Sie können Ihre Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG damit beauftragen, die von ihr für alle Kunden eingerichteten Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung individuell für Sie zurückzunehmen. D. h. die Sicherheitsanforderungen werden damit verschärft. Beispiel: Bietet Ihre Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG die TAN-lose Ausführung einer Kleinbetragszahlung im OnlineBanking an, so können Sie diese nur zurücknehmen lassen. Sie müssen dann bei jeder Zahlung eine TAN eingeben. Bitte nehmen Sie zur Änderung Kontakt mit Ihrer Bank auf.

Warum muss ich beim Login im OnlineBanking seit dem 14. September 2019 nicht zusätzlich eine TAN eingeben?

Die PSD2 erlaubt der Bank, Ausnahmenregelungen von der starken Kundenauthentifizierung zuzulassen. In diesen Fällen müssen Sie die TAN zur starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingeben. Ihre Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG nutzt diese Ausnahmeregelung. Sie wurden das erst Mal Mitte Dezember 2019 beim Login im OnlineBanking dazu aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.

Warum sehe ich in der Zugriffsverwaltung im OnlineBanking nicht, welche Drittanbieter ich berechtigt habe, Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen?

Drittanbieter nutzen eine sogenannte Schnittstelle, um auf Ihr Konto zuzugreifen. Aktuell nutzen viele dafür die technische Lösung FinTS oder Web-Banking. Beide Lösungen sind übergangsweise erlaubt, dürfen aber mittelfristig nicht mehr verwendet werden. Sie werden durch eine neue technische Lösung mit dem Namen XS2A ersetzt. Das hat die deutsche Bankenaufsicht so festgelegt. Die Zugriffsverwaltung im OnlineBanking ist bereits auf XS2A ausgerichtet. Wenn ein Drittanbieter also XS2A nutzt, sehen Sie dessen Zugriffe auf Ihr Konto auch in der Zugriffsverwaltung. Wenn ein Drittanbieter FinTS oder Web-Banking verwendet, sehen Sie dessen Zugriffe nicht in der Zugriffsverwaltung.