Überprüfen Sie Ihre Zinserträge und passen Ihren Freistellungsauftrag noch bis Ende Dezember online an.
Freistellungsauftrag
So bleiben Ihre Kapitaleinkünfte steuerfrei
Erträge aus Kapitalanlagen sind in der Regel steuerpflichtig. 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer müssen Banken automatisch an das Finanzamt abführen. Das betrifft beispielsweise Erträge aus
- Zinsen
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Aktiengewinne
Die gute Nachricht: Es gibt den sogenannten Sparerpauschbetrag. Das bedeutet, dass Kapitaleinkünfte bis maximal 1000,00 Euro im Jahr steuerfrei sind, bei Ehepaaren sind es 2000,00 Euro. Um diesen Betrag voll auszuschöpfen und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden, muss der Steuerpflichtige jedes Jahr einen Freistellungsauftrag erteilen.
Bei der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG können Sie Ihren Freistellungsauftrag einfach online erteilen oder abändern. Sie können den Auftrag auch unbefristet stellen – dann ist er so lange gültig, bis er durch einen neuen Auftrag geändert wird. Auch das ist online möglich. Bitte halten Sie Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer bereit.
Aufteilung der Freistellung sinnvoll
Der Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Im Online-Banking Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG können Sie online für folgende Unternehmen Ihren Freistellungsauftrag stellen oder abändern.
Nutzen Sie diese Chance! Passen Sie jetzt Ihren Freistellungsauftag an bei:
- Ihrer Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG,
- der Bausparkasse Schwäbisch Hall,
- der Union Investment.